Auf einem Grundstück ohne geschütztes Bodendenkmal: grundsätzlich ja. So schreibt es das Bundesdenkmalamt selbst, und eine Bewilligung brauchst du dafür keine.
Anders ist es, wenn jemand gezielt nach archäologischen Funden sucht. Und taucht doch etwas Altes auf, musst du es melden und die Stelle in Ruhe lassen.
Ob du eine Sonde hast, ist dem Gesetz ziemlich egal. Es fragt, was das für ein Grund ist und wonach du suchst. Geregelt ist das im Denkmalschutzgesetz, und das Bundesdenkmalamt hat es in seinem Informationsblatt zur Suche nach Bodenfunden zusammengefasst.
Wer den Ring sucht, den du letzten Sommer im Garten oder vorige Woche am Donauufer verloren hast, sucht nicht nach archäologischen Denkmalen. So lesen wir § 10, und wir halten es für die naheliegende Lesart: Die Bewilligung ist für die Suche nach Altem da, nicht fürs Zurückholen von dem, was dir gehört.
Zwei Dinge gelten trotzdem. Der Grund gehört jemandem, und der muss Ja sagen, ob Bauer, Gemeinde oder Skigebiet. Und wer sucht, sollte wissen, ob dort ein geschütztes Denkmal liegt. Im Zweifel fragt man beim Bundesdenkmalamt nach. Das hat in jedem Bundesland jemanden, der für die Archäologie zuständig ist.
Die Sonde piepst bei einer römischen Münze genauso wie beim Ring vom letzten Sommer. Kommt etwas aus dem Boden, das geschichtlich oder kulturell von Bedeutung sein könnte, musst du es sofort melden (§ 8). Das macht der, der es gefunden hat, bei einer dieser Stellen:
Danach lässt du die Stelle in Ruhe. Sie muss so bleiben, bis fünf Werktage vergangen sind, seit die Meldung beim Bundesdenkmalamt eingelangt ist (§ 9). Nur was dort wegkommen könnte, nimmst du mit und hebst es gut auf. Wem der Fund am Ende gehört, regelt übrigens nicht dieses Gesetz, sondern das Zivilrecht.
Strafen verhängt die Bezirksverwaltungsbehörde, und zwar für Vorsatz (§ 37). Wer ohne Bewilligung nach archäologischen Denkmalen sucht, zahlt bis zu 25.400 Euro, und was er dabei gefunden hat, kann die Behörde obendrein für verfallen erklären. Einen Fund nicht melden, die Fundstelle verändern oder auf geschütztem Grund ohne Bewilligung sondeln kostet bis zu 5.000 Euro.
Stell die Anfrage mit Ort und Foto ein und schreib dazu, was für ein Grund das ist: Garten, Wiese, Acker, Piste. Dann weiß der Sucher gleich, wen er um Erlaubnis fragen muss.
Das hier ist keine Rechtsberatung, und Gesetze ändern sich. Maßgeblich ist das Denkmalschutzgesetz in der geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes, zuständig ist das Bundesdenkmalamt.
Selber suchen wir nicht. Wir geben deine Anfrage an Leute in deiner Gegend weiter, die mit der Sonde unterwegs sind und gern etwas zurückbringen.
Wir sind neu, und vielleicht ist bei dir noch niemand angemeldet. Dann suchen wir jemanden und schicken ihm deine Anfrage.
Wer sucht, sieht nur einen Umkreis von rund fünf Kilometern, nie den genauen Punkt. Den bekommt allein die Person, für die du dich entscheidest.
Über Retrievly läuft kein Geld. Ein Dankeschön machst du dir direkt mit dem Sucher aus.
Zwei Dinge entscheiden das meiste: wie schnell die Anfrage online geht und wie eng du die Stelle eingrenzen kannst. Am selben Tag und mit einem Punkt, an den man sich stellen kann, ist das eine ganz andere Aufgabe als eine große Fläche zwei Wochen später. Die Erlaubnis vom Grundeigentümer holt sich der Sucher selbst. Und wir überprüfen niemanden, der sich meldet: Schau dir das Profil an und trefft euch an einem öffentlichen Ort.
Anfrage postenStöbern geht ohne Konto. Anmelden musst du dich erst zum Posten.
Kenny schnorchelt seit Jahren in der Donau und holt dabei ständig Sachen hoch, die anderen gehören: Geldbörsen, der Ausweis noch drin, Handys, Schlüssel. Daraus ist Retrievly entstanden.
Mehr über Kenny